Stege und Liegeplätze schützen
Sie erkennen unbefugte Zutritte, Zonenüberschreitungen und Personen an gesperrten oder zeitweise unbesetzten Liegeplätzen.

Mit KI-Videoanalyse erkennen Sie definierte sichtbare Ereignisse automatisch, bewerten diese anhand Ihrer Regeln und informieren gezielt Ihr Hafenbüro, Ihren Sicherheitsdienst oder Ihr Betriebsteam.
Ausgangslage und Ziel
In Ihrer Marina treffen öffentlich zugängliche Uferbereiche auf Stege, Liegeplätze, Hafenbecken, Zufahrten, Werkstätten und technische Betriebszonen. Gäste, Bootseigentümer, Crews, Dienstleister und Lieferanten bewegen sich zu unterschiedlichen Zeiten auf Ihrem Gelände.
In Ihrer Marina treffen öffentlich zugängliche Uferbereiche auf Stege, Liegeplätze, Zufahrten, Werkstätten und technische Zonen. KI-Videoanalyse erkennt sichtbare Ereignisse, bewertet sie nach Ihren Regeln und unterstützt Hafenbüro, Sicherheitsdienst und Betriebsteam bei einer schnellen Reaktion.
Sie erkennen unbefugte Zutritte, Zonenüberschreitungen und Personen an gesperrten oder zeitweise unbesetzten Liegeplätzen.
Sie erhalten Hinweise auf Personen im Wasser, Stürze, bewegungslose Personen sowie sichtbare Rauch- oder Feuerentwicklungen.
Sie können ausgewählte Boote, Aussenbordmotoren, Werkzeuge und andere wertvolle Gegenstände auf sichtbare Bewegungen oder Entfernungen überwachen.
Sie erfassen Fahrzeugkennzeichen und verbinden Ein- und Ausfahrten mit Ihren Berechtigungs-, Parkraum- oder Lieferprozessen.
Die wichtigsten Anwendungsbereiche und weitere nützliche Anwendungen
Sie legen fest, welche sichtbare Situation erkannt werden soll, wann sie relevant ist und welcher Prozess darauf folgt. Die KI erkennt sichtbare Ereignisse, aber weder Absichten noch die rechtliche Bedeutung einer Situation.
Sie können virtuelle Linien und Zonen entlang Ihrer Stege, Liegeplätze, Zugänge und Servicebereiche einrichten.
Betritt eine Person einen gesperrten Bereich, überschreitet sie eine definierte Grenze oder hält sie sich ausserhalb zulässiger Zeiten an einem Liegeplatz auf, wird Ihr zuständiges Team automatisch informiert.
Mit Zeitfenstern, Verweildauern und individuellen Zonenregeln können Sie reguläre Bewegungen von prüfungsbedürftigen Ereignissen unterscheiden.
Die Videoanalyse erkennt ausschliesslich sichtbare Zutritte und Bewegungen. Ob eine Person tatsächlich unberechtigt handelt, wird durch Ihre zuständigen Mitarbeitenden geprüft.
Sie können Zugangsbereiche zu ausgewählten Booten, Yachten und schwimmenden Anlagen mit virtuellen Zonen versehen.
Wird eine definierte Grenze überschritten oder betritt eine Person ausserhalb festgelegter Zeiten den überwachten Bereich, erhält Ihr Sicherheitsdienst einen Hinweis mit dem zugehörigen Kamerabild.
Die Erkennung unterstützt Ihren Objektschutz. Sie ersetzt keine mechanischen Sicherungen, Zugangskontrollen oder Kontrollen durch Hafenpersonal und Crew.
In geeigneten und einsehbaren Bereichen können Sie erkennen, wenn eine Person von einem Steg ins Wasser fällt oder sich in einer definierten Wasserzone befindet.
Ihr Hafenbüro, Ihr Sicherheitsdienst oder eine angebundene Stelle erhält einen visuellen Hinweis und kann die Situation unmittelbar überprüfen.
Die Erkennung hängt stark von Beleuchtung, Kameraperspektive, Wasseroberfläche, Witterung und Sichtbarkeit der Person ab. Sie ersetzt keine Rettungsmittel, Sicherheitsgeländer, Beleuchtung oder vorgeschriebenen organisatorischen Massnahmen.
Sie können sichtbare Rauch- oder Feuerentwicklungen auf Booten, Stegen, Tankstellen, Werkstattflächen und in anderen überwachten Hafenbereichen kamerabasiert erkennen.
Bei einer Erkennung erhält Ihre zuständige Stelle einen Hinweis mit Kamerastandort und Bildmaterial. Dadurch können Sie den betroffenen Bereich schneller überprüfen und Ihren festgelegten Alarmprozess auslösen.
Die Videoanalyse ergänzt Ihre vorhandenen Brandmelde- und Sicherheitssysteme. Sie ersetzt keine vorgeschriebenen Brandmelder, Rauchmelder oder Brandschutzmassnahmen.
Sie können ausgewählte Boote, Aussenbordmotoren, Wassersportgeräte, Werkzeuge und andere deutlich sichtbare Gegenstände in definierten Bereichen überwachen.
Die Videoanalyse erkennt, wenn ein festgelegtes Objekt entfernt, bewegt oder aus einer überwachten Zone gebracht wird. Abhängig von Bereich und Zeitfenster kann automatisch eine Meldung an Ihren Sicherheitsdienst oder Ihr Hafenbüro ausgelöst werden.
Die KI erkennt ausschliesslich sichtbare Veränderungen. Ob eine Bewegung berechtigt ist, wird durch Ihre zuständigen Mitarbeitenden geprüft.
Sie können Ihre Grundstücksgrenzen, Zaunanlagen, Uferbereiche, Wartungszugänge und abgelegenen Aussenflächen nach individuellen Zonen- und Zeitregeln überwachen.
Personen oder Fahrzeuge in definierten Sperrbereichen können automatisch erkannt werden. Bewegungsrichtung, Verweildauer, Uhrzeit und Kamerastandort helfen Ihnen, Ereignisse gezielt zu priorisieren.
Die Videoanalyse ergänzt Ihre vorhandenen Perimeter-, Zaun- und Zutrittssicherungen. Sie ersetzt keine erforderlichen baulichen oder mechanischen Schutzmassnahmen.
Sie können Fahrzeugkennzeichen an Einfahrten, Parkflächen, Lieferzonen und betrieblichen Zufahrten automatisch erfassen.
Die Kennzeichenerkennung kann unter anderem folgende Prozesse unterstützen:
Ein erkanntes Kennzeichen kann mit Ihren Freigabe-, Reservierungs- oder Sperrregeln abgeglichen werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschliesslich für den festgelegten Zweck und innerhalb definierter Speicherfristen.
Sie können visuell erfassen, ob definierte Liegeplätze belegt oder frei sind.
Dadurch erhalten Sie eine zusätzliche Übersicht über die aktuelle Nutzung Ihrer Marina und können Ankünfte, Abfahrten oder vorübergehend freie Plätze besser koordinieren.
Die kamerabasierte Erfassung unterstützt Ihre Liegeplatzverwaltung. Sie ersetzt keine verbindliche Anmeldung, Reservierung oder Freigabe durch Ihr Hafenbüro.
Sie können Boote und andere Wasserfahrzeuge an definierten Linien innerhalb der sichtbaren Hafeneinfahrt erfassen.
Dadurch lassen sich Bewegungsrichtung, Zeitpunkt und Kamerabereich dokumentieren. In Verbindung mit Ihren betrieblichen Daten können Sie Ein- und Ausfahrten leichter nachvollziehen.
Die Videoanalyse übernimmt keine nautische Identifikation, Kollisionsvermeidung oder Verkehrsleitung und ersetzt keine Hafenaufsicht, Funkkommunikation oder Navigationstechnik.
Sie können automatisch informiert werden, wenn eine Person auf einem Steg, Parkplatz oder anderen überwachten Bereich sichtbar stürzt oder über einen definierten Zeitraum bewegungslos bleibt.
Ihr Hafenbüro oder Ihr Sicherheitsteam erhält einen Hinweis auf den betroffenen Bereich und kann die Situation überprüfen.
Die Analyse ergänzt Ihre Notfallorganisation. Sie ersetzt keine Erste-Hilfe-Massnahmen, Rettungskräfte oder medizinischen Beurteilungen.
Sie können Ihre Stege, Versorgungseinrichtungen, Zugangssysteme, Gebäude und Parkflächen auf sichtbare Beschädigungshandlungen überwachen.
Dazu gehören beispielsweise wiederholtes Schlagen oder Treten gegen Türen, Schranken, Automaten und andere Einrichtungen sowie das sichtbare Beschmieren von Flächen.
Wird ein entsprechendes Bewegungsmuster oder eine definierte sichtbare Veränderung erkannt, erhält Ihre zuständige Stelle einen Hinweis mit dem zugehörigen Kamerabild.
Die KI beurteilt weder die Absicht einer Person noch die rechtliche Bedeutung oder das tatsächliche Ausmass eines Schadens.
In geeigneten Kamerabereichen können Sie sichtbar getragene oder deutlich erkennbare Waffen und waffenähnliche Gegenstände detektieren lassen.
Bei einer Erkennung erhält Ihre zuständige Stelle das Kamerabild zur unmittelbaren Prüfung. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Ihrem festgelegten Sicherheits- und Eskalationsprozess.
Die Erkennung hängt von Beleuchtung, Perspektive, Entfernung und Sichtbarkeit ab. Sie ersetzt keine Beurteilung durch geschultes Sicherheitspersonal.
Sie können sichtbare Bewegungsmuster erkennen lassen, die auf eine mögliche körperliche Auseinandersetzung hindeuten.
Ihr Sicherheitsdienst erhält dadurch frühzeitig einen Hinweis auf den betroffenen Bereich und kann die Situation überprüfen.
Die KI analysiert ausschliesslich sichtbare Bewegungsabläufe. Sie erkennt keine Absichten, Emotionen oder Ursachen eines Konflikts.
Sie können neu abgestellte oder über einen festgelegten Zeitraum unbeaufsichtigte Gegenstände automatisch erkennen lassen.
Dies unterstützt Sie bei der Überwachung Ihrer Stege, Eingangsbereiche, Parkflächen und öffentlich zugänglichen Hafenbereiche.
Das System beurteilt nicht, ob ein Gegenstand gefährlich ist. Die weitere Bewertung erfolgt durch Ihre zuständigen Mitarbeitenden.
Sie können erkennen, wenn sicherheitsrelevante Tore, Türen oder Zufahrten über eine festgelegte Dauer geöffnet bleiben oder ausserhalb definierter Zeitfenster genutzt werden.
Dies betrifft beispielsweise Ihre Stegzugänge, Werkstätten, Lagerbereiche, Technikräume und Lieferzufahrten.
Die Videoanalyse ergänzt Ihre vorhandenen Zutrittskontrollsysteme. Sie entscheidet nicht selbstständig über die Berechtigung einer Person.
Sie können Tankstellen, Stromanschlüsse, Versorgungsstege und technische Hafenbereiche mit individuellen Zonenregeln überwachen.
Erkannt werden können beispielsweise Personen in gesperrten Bereichen, länger geöffnete Zugänge oder deutlich sichtbare Flüssigkeitsaustritte.
Die Videoanalyse erkennt nur sichtbare Merkmale. Sie ersetzt keine Gas-, Brand-, Leckage- oder Umweltsensorik und keine vorgeschriebenen technischen Kontrollen.
Sie können Ihre Rettungszufahrten, Feuerwehraufstellflächen, Stege und betrieblichen Verkehrswege auf sichtbare Hindernisse überwachen.
Werden diese Bereiche durch Fahrzeuge, Anhänger, Transportmittel oder andere Gegenstände blockiert, kann Ihr zuständiges Team automatisch informiert werden.
Die Analyse ergänzt Ihre organisatorischen Kontrollen und ersetzt keine vorgeschriebenen baulichen oder betrieblichen Sicherungsmassnahmen.
Sie können den sichtbaren Luftraum über ausgewählten Liegeplätzen und Hafenbereichen mit geeigneten Kameras auf Drohnen überwachen.
Bei einer Erkennung erhält Ihr Sicherheitsdienst einen Hinweis mit Kamerastandort und Bildmaterial.
Die kamerabasierte Drohnenerkennung hängt stark von Entfernung, Objektgrösse, Wetter, Hintergrund und Sichtverhältnissen ab. Sie ersetzt keine spezialisierten Radar- oder Funkfrequenzsysteme.
Nach einem Ereignis können Sie vorhandene Videoaufzeichnungen anhand von Zeitraum, Kamera, Objektart, Bewegungsrichtung, Fahrzeugkennzeichen oder sichtbaren Personenmerkmalen eingrenzen.
Ihre Sicherheits- und Betriebsteams müssen dadurch nicht sämtliche Aufzeichnungen manuell durchsuchen. Relevante Sequenzen lassen sich schneller finden und für die weitere Bearbeitung sichern.
Die Recherche unterstützt Sie bei der Rekonstruktion eines Ablaufs. Die abschliessende Bewertung bleibt Aufgabe Ihrer zuständigen Mitarbeitenden.
Vom Bild zum Sicherheitsprozess
Sie verbinden jede visuelle Erkennung mit klaren Regeln, zuständigen Rollen und einem festgelegten betrieblichen Workflow.
Bestehende oder neue Kameras erfassen ausschliesslich die für den Anwendungsfall definierten Bereiche.
Die KI wertet die erforderlichen visuellen Merkmale, Objekte, Bewegungen oder Handlungen aus.
Zonen, Zeitfenster, Verweildauern und weitere Regeln bestimmen, wann eine Situation als relevantes Ereignis eingestuft wird.
Bei einer erkannten Abweichung werden die zuständigen Personen, Leitstellen oder angebundenen Systeme informiert.
Die weitere Bearbeitung erfolgt nach einem festgelegten betrieblichen Workflow, beispielsweise durch Sichtprüfung, Rückmeldung, Intervention oder Eskalation.
Das Ereignis kann mit Zeitpunkt, Kamerastandort, Bild, Videoausschnitt und Bearbeitungsstatus nachvollziehbar dokumentiert werden.
Integration in Ihre bestehenden Systeme
Sie können erkannte Ereignisse über Schnittstellen an Ihre vorhandenen Sicherheits-, Betriebs- und Managementsysteme übermitteln.
Damit schaffen Sie einen definierten Ablauf von der visuellen Erkennung über die menschliche Prüfung bis zur betrieblichen Reaktion und Dokumentation.
Sicherheitskritische oder nautische Entscheidungen dürfen nicht allein auf Grundlage einer Videoanalyse automatisiert ausgeführt werden.
Ihr konkreter Mehrwert
Der Nutzen entsteht, wenn Sie definierte sichtbare Ereignisse erkennen und mit dem richtigen Sicherheits- oder Betriebsprozess verbinden.
Sie erkennen unbefugte Zutritte zu Stegen und Liegeplätzen früher.
Sie schützen Boote, Yachten und wertvolle Ausrüstung gezielter.
Sie erhalten frühzeitige Hinweise auf Personen im Wasser.
Sie erkennen Rauch und sichtbares Feuer schneller.
Sie überwachen Perimeter und abgelegene Hafenbereiche.
Sie erfassen Fahrzeugkennzeichen an Zufahrten und Parkflächen.
Sie erhalten eine bessere Übersicht über Ihre Liegeplatzauslastung.
Sie dokumentieren Ein- und Ausfahrten im sichtbaren Hafenbereich.
Sie erkennen sichtbare Vandalismus- und Beschädigungshandlungen.
Sie überwachen Tank- und Versorgungsbereiche.
Sie halten Rettungs- und Verkehrswege besser frei.
Sie dokumentieren relevante Ereignisse strukturiert.
Sie durchsuchen vorhandene Videoaufzeichnungen effizienter.
Sie nutzen Ihre bestehende Kamerainfrastruktur weiter.
Sie passen Regeln an Bereiche, Tageszeiten und Betriebszustände an.
Datenschutz und Compliance
Sie setzen die Videoanalyse nach dem Grundsatz Privacy by Design um. Dabei analysieren Sie ausschliesslich jene Kamerabereiche und visuellen Merkmale, die für den festgelegten Zweck erforderlich sind.
Innenräume von Booten, Sanitäranlagen, Umkleiden und andere Bereiche mit besonderer Privatheit schliessen Sie von der Videoanalyse aus.
Die konkrete Umsetzung stimmen Sie mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, Bewilligungen, arbeitsrechtlichen Anforderungen und Ihren betrieblichen Sicherheitsvorgaben ab.
Welche Ergebnisse Sie erreichen können, hängt von den Bedingungen in Ihren jeweiligen Hafenbereichen ab. Wellen, Spiegelungen, Gegenlicht, Nebel, Regen, Dunkelheit, Bootsbewegungen und Sichtverdeckungen können die Erkennung beeinflussen.
Vor dem Einsatz prüfen wir gemeinsam mit Ihnen insbesondere:
Der relevante Bereich, die Handlung oder das Objekt muss aus Ihrer Kameraperspektive ausreichend sichtbar sein.
Auflösung und Bildrate müssen zur sichtbaren Objektgrösse und zur erwarteten Bewegung passen.
Wechselnde Lichtverhältnisse und Gegenlicht werden mit repräsentativen Aufnahmen geprüft.
Nebel, Regen und Dunkelheit können die Erkennung im jeweiligen Hafenbereich beeinflussen.
Wellen und Spiegelungen können die Sichtbarkeit von Personen und Objekten auf der Wasseroberfläche beeinträchtigen.
Die Bewegung von Booten und schwimmenden Stegen muss bei der Einrichtung virtueller Linien und Zonen berücksichtigt werden.
Masten, Persenninge und Aufbauten können relevante Personen und Objekte zeitweise verdecken.
Mit zunehmender Entfernung müssen Objektgrösse im Bild und Sichtbarkeit weiterhin zum Anwendungsfall passen.
Erkennungs- und Übertragungszeit müssen zu Ihrem Sicherheits- und Betriebsprozess passen.
Bei der Erkennung von Personen im Wasser können Wellen, Reflexionen, Dunkelheit, Kleidung und Verdeckungen die Zuverlässigkeit erheblich beeinflussen. Geeignete Nacht- oder Wärmebildkameras können abhängig vom Anwendungsfall eine zusätzliche Erkennungsebene schaffen.
Bei der Kennzeichenerkennung beeinflussen Fahrgeschwindigkeit, Aufnahmewinkel, Reflexionen, Verschmutzungen und unterschiedliche Kennzeichenformate die Erkennungsqualität.
Die KI erkennt ausschliesslich sichtbare Merkmale, Objekte und Bewegungen. Sie kann weder Absichten noch die tatsächliche Gefährlichkeit oder rechtliche Bedeutung einer Situation beurteilen.
Die Videoanalyse ersetzt keine Rettungsmittel, Hafenaufsicht, Navigationstechnik, Brandmelder, Leckagesensoren oder vorgeschriebenen betrieblichen Kontrollen.
Jede sicherheitsrelevante Meldung muss durch Ihre zuständige Stelle geprüft und nach Ihrem festgelegten Sicherheits- und Betriebsprozess bearbeitet werden.
Privacy by Design
Abhängig von Ihrem Anwendungsfall sind unter anderem folgende Massnahmen möglich:
Für Standorte in der EU bilden die DSGVO, insbesondere Art. 5, 6, 25 und 35 und die EDSA-Leitlinien zur Videoüberwachung die Grundlage der Datenschutzprüfung. Berücksichtigen Sie zusätzlich das Recht des jeweiligen Mitgliedstaats, insbesondere Beschäftigtendatenschutz und Mitbestimmung. Die Pflichten aus dem EU AI Act prüfen Sie passend zum konkreten KI-Einsatz.
Für private Betreiber in der Schweiz ergänzend: EDÖB-Hinweise zur Videoüberwachung.
Häufige Fragen
In vielen Fällen ja. Entscheidend sind Bildqualität, Perspektive, Abdeckung, Witterungsbeständigkeit und technische Anbindung. Wir prüfen Ihre vorhandenen Kameras für den gewünschten Anwendungsfall.
In geeigneten und einsehbaren Bereichen kann die Analyse erkennen, wenn eine Person ins Wasser fällt oder sich in einer definierten Wasserzone befindet. Wellen, Reflexionen, Dunkelheit und Verdeckungen beeinflussen die Zuverlässigkeit.
Sie können Zugänge zu ausgewählten Booten und Liegeplätzen mit virtuellen Zonen überwachen. Eine Zonenüberschreitung löst einen Hinweis an Ihre zuständige Stelle aus.
Die Videoanalyse kann visuell erfassen, ob definierte Liegeplätze belegt oder frei sind. Die verbindliche Vergabe und Freigabe erfolgt weiterhin über Ihre Liegeplatzverwaltung.
Ja. Sie können Kennzeichen an Zufahrten, Parkflächen und Lieferbereichen erfassen und mit Ihren Berechtigungs-, Reservierungs- oder Parkraumregeln verbinden.
Boote können als Objekte erfasst und ihre sichtbaren Bewegungen dokumentiert werden. Eine eindeutige nautische Identifikation erfordert geeignete Referenzdaten oder die Integration spezialisierter Systeme.
Nein. Für die beschriebenen Anwendungen benötigen Sie keine biometrische Identifikation. Analysiert werden sichtbare Ereignisse, Objekte, Bewegungen, Zonen und Fahrzeugkennzeichen.
Sichtbare Drohnen können innerhalb geeigneter Kamerabereiche erkannt werden. Für eine umfassendere Überwachung sollten Sie die Videoanalyse mit spezialisierten Radar- oder Funkfrequenzsystemen kombinieren.
Nein. Sie unterstützt Ihre Teams durch automatische Hinweise und eine gezielte Priorisierung. Entscheidungen, Kontrollen und Interventionen bleiben in der Verantwortung Ihrer zuständigen Mitarbeitenden.
Ihr konkreter Anwendungsfall
Wir prüfen Ihre Kameraperspektiven, Hafenbereiche, Betriebsabläufe und Integrationsanforderungen und entwickeln daraus eine passende Erkennungs-, Integrations- und Reaktionslogik.