Bedrohungen früher erkennen
Erkennen Sie sichtbare Waffen, Gewalt und weitere definierte Gefahrensituationen und alarmieren Sie Ihre zuständige Stelle.
KI-Videoanalyse erkennt definierte sichtbare Ereignisse automatisch, informiert Ihr Team und stellt den visuellen Kontext für eine schnelle Prüfung und gezielte Reaktion bereit.
Ausgangslage und Ziel
In Ihrem Juweliergeschäft treffen hochwertige Waren, persönliche Beratung und frei zugängliche Verkaufsflächen auf besondere Sicherheitsanforderungen. Gleichzeitig müssen Eingänge, Schaufenster, Verkaufstresen, Lagerräume und Übergabebereiche zuverlässig überwacht werden.
In Ihrem Juweliergeschäft treffen hochwertige Waren, offene Verkaufsflächen und persönliche Beratung auf erhöhte Sicherheitsanforderungen. KI-Videoanalyse erkennt sichtbare Risiken, informiert Ihr Team und dokumentiert relevante Ereignisse für eine schnelle Prüfung.
Erkennen Sie sichtbare Waffen, Gewalt und weitere definierte Gefahrensituationen und alarmieren Sie Ihre zuständige Stelle.
Überwachen Sie Vitrinen, Präsentationstabletts, Transportbehälter und festgelegte Objekte auf sichtbare Entfernung oder Veränderung.
Erkennen Sie unbefugtes Betreten, geöffnete Türen und Personen in sensiblen Verkaufs-, Lager- oder Sicherheitsbereichen.
Finden Sie relevante Personen, Objekte und Bewegungsabläufe in Ihren Videoaufzeichnungen wesentlich schneller.
Die wichtigsten Anwendungsbereiche · Weitere nützliche Anwendungen
Sie legen fest, welche sichtbare Situation erkannt werden soll, wann sie relevant ist und welcher Prozess darauf folgt. Die KI erkennt sichtbare Ereignisse, aber weder Absichten noch die rechtliche Bedeutung einer Situation.
Die Videoanalyse kann deutlich sichtbare Schusswaffen, Messer und vergleichbare Waffen in festgelegten Kamerabereichen erkennen.
Wird ein entsprechendes Objekt erkannt, kann automatisch:
Die Erkennung dient als frühzeitiger Hinweis. Sie stellt weder die Absicht einer Person fest noch entscheidet sie eigenständig über weitere Massnahmen. Das Ereignis sollte durch Ihre zuständige Stelle verifiziert werden.
Körperliche Auseinandersetzungen und bestimmte deutlich erkennbare Bewegungsabläufe können automatisch als Prüfereignis eingestuft werden.
Das unterstützt Ihre Mitarbeitenden insbesondere dann, wenn:
Die Analyse kann nicht jede Bedrohung oder Form von Gewalt zuverlässig erkennen. Auch verbale Drohungen und verdeckte Handlungen bleiben ohne zusätzliche Systeme möglicherweise unerkannt.
Im Eingangsbereich kann die Videoanalyse sichtbare Gesichtsverdeckungen wie Sturmhauben oder vergleichbare Vermummungen erkennen.
Ein entsprechendes Ereignis kann beispielsweise:
Alltägliche Kopfbedeckungen, medizinische Masken, Schals oder religiöse Bekleidung dürfen nicht pauschal als Bedrohung bewertet werden. Die konkreten Erkennungsregeln müssen daher sorgfältig festgelegt und jedes Ereignis durch einen Menschen geprüft werden.
Definierte Präsentationsobjekte, Schmucktabletts, Kassetten, Transportbehälter oder andere ausreichend sichtbare Gegenstände können auf Entfernung oder Veränderung überwacht werden.
Die Analyse kann beispielsweise feststellen, wenn:
Aufgrund ihrer geringen Grösse können einzelne Schmuckstücke, Edelsteine oder Ringe nicht unter allen Bedingungen zuverlässig erkannt werden. Für solche Anwendungen müssen Kameraperspektive, Auflösung, Beleuchtung und Präsentationsablauf besonders genau abgestimmt werden.
Sie können virtuelle Zonen über Ihre Vitrinen, Verkaufstresen und geschützten Präsentationsbereiche legen.
Die Videoanalyse erkennt beispielsweise, wenn:
Die KI erkennt dabei nur sichtbare Vorgänge. Ob eine Handlung berechtigt ist oder im Rahmen einer Beratung stattfindet, muss anhand Ihrer Betriebsabläufe und gegebenenfalls durch Ihr Personal bewertet werden.
Die Videoanalyse kann erkennen, wenn Personen geschützte Räume oder festgelegte Übergangszonen betreten.
Dazu gehören beispielsweise:
Zonen, Zeitfenster, Bewegungsrichtungen und Aufenthaltsdauern lassen sich an Ihre betrieblichen Regeln anpassen. Wird eine Abweichung erkannt, kann Ihre zuständige Stelle automatisch informiert werden.
Ausserhalb Ihrer Öffnungszeiten können Verkaufsräume, Schaufensterbereiche, Fassaden, Hintereingänge und Zufahrten auf Personen oder Fahrzeuge überwacht werden.
Durch die Kombination aus Objekterkennung, virtuellen Linien und Zeitregeln wird beispielsweise erkannt, wenn:
Die Videoanalyse ergänzt Ihre vorhandene Einbruchmeldeanlage. Sie ersetzt keine vorgeschriebenen mechanischen, baulichen oder elektronischen Sicherungssysteme.
Sie können definieren, ab welcher Aufenthaltsdauer eine Person oder ein Fahrzeug in einem bestimmten Aussenbereich überprüft werden soll.
So lassen sich beispielsweise längere Aufenthalte vor:
als Ereignis melden.
Ein längerer Aufenthalt ist kein Beweis für eine Vorbereitungshandlung oder eine kriminelle Absicht. Die Meldung liefert Ihrem Personal lediglich einen visuellen Anlass zur Prüfung.
Nach einem sicherheitsrelevanten Ereignis kann eine sichtbar beschriebene Person über mehrere Kameras und Bereiche hinweg gesucht werden.
Dabei kann die Analyse unter anderem folgende Merkmale berücksichtigen:
Die Suche kann auch ohne namentliche Identifikation erfolgen. Dadurch lässt sich ein Bewegungsablauf innerhalb Ihres Geschäfts oder Gebäudes schneller rekonstruieren.
In besonders geschützten und rechtlich zulässigen Anwendungsfällen kann eine Gesichtserkennung für einen Abgleich mit einer klar definierten Referenzliste eingesetzt werden.
Das kann beispielsweise den Zutritt autorisierter Personen zu geschützten internen Bereichen unterstützen. Ein Abgleich mit einer Beobachtungs- oder Ausschlussliste ist nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen zulässig.
Erforderlich sind insbesondere:
Ein automatischer Treffer darf nicht ungeprüft zu einer Anschuldigung oder nachteiligen Entscheidung führen.
An privaten Zufahrten, Parkflächen oder Lieferbereichen können Fahrzeuge erkannt und Kennzeichen automatisch gelesen werden.
Das unterstützt Sie beispielsweise bei:
Die Kennzeichenerkennung und ein möglicher Listenabgleich werden nur dort eingesetzt, wo dies rechtlich zulässig ist.
Erkennt die Videoanalyse eine gestürzte oder über einen festgelegten Zeitraum bewegungslose Person, kann Ihr Personal automatisch benachrichtigt werden.
Dies unterstützt Sie beispielsweise:
Die Erkennung ergänzt Ihre organisatorischen Notfallmassnahmen, ersetzt jedoch weder Erste-Hilfe-Prozesse noch die persönliche Betreuung vor Ort.
Bei einem Überfall können Taschen oder andere Gegenstände im Schliessbereich einer Tür abgestellt werden, damit sie offen bleibt. Die Analyse prüft den definierten Türbereich und meldet eine sichtbare Blockierung.
Ihr Team erhält den Kamerastandort, den Zeitpunkt sowie einen passenden Bild- oder Videoausschnitt. So lässt sich die Situation gezielt prüfen und der vorgesehene Verschlussprozess schneller wiederherstellen.
Die Videoanalyse erkennt, wenn eine Tür oder Schleuse sichtbar offen bleibt oder ausserhalb festgelegter Abläufe genutzt wird.
Das eignet sich beispielsweise für:
Wird eine definierte Öffnungsdauer überschritten oder eine festgelegte Bewegungsrichtung verletzt, kann automatisch eine Meldung ausgelöst werden.
Nach Geschäftsschluss kann kamerabasiert geprüft werden, ob definierte sichtbare Zustände erfüllt sind.
Dazu können beispielsweise gehören:
Die Analyse dokumentiert nur den sichtbaren Zustand. Verriegelungen, Alarmaktivierungen oder der Inhalt geschlossener Behälter müssen durch die jeweils vorgesehenen technischen Systeme bestätigt werden.
Sichtbare Rauch- oder Flammenentwicklungen können im Verkaufsraum, in Werkstätten, Lagern oder technischen Bereichen erkannt werden.
Bei einem entsprechenden Ereignis kann Ihre zuständige Stelle automatisch informiert und das passende Kamerabild bereitgestellt werden.
Die Videoanalyse ergänzt Ihre Brandmeldeanlage um eine visuelle Erkennungsebene. Sie ersetzt keine vorgeschriebenen Brandmelder oder Brandschutzmassnahmen.
Definierte Bewegungsabläufe oder sichtbare Zustandsänderungen an Schaufenstern, Eingangsanlagen, Werbeflächen oder Fassaden können ein Prüfereignis auslösen.
Die KI kann Vandalismus nicht in jeder Situation eindeutig feststellen. Sie kann jedoch relevante sichtbare Vorgänge erkennen, dokumentieren und Ihr Sicherheitspersonal darauf aufmerksam machen.
Die Videoanalyse kann festgelegte Flucht-, Rettungs- und Verkehrswege auf sichtbare Hindernisse überwachen.
Werden die Bereiche beispielsweise durch Lieferungen, Verpackungen, Möbel oder Transportbehälter blockiert, kann Ihr Personal automatisch informiert werden.
Nach einem Diebstahl, Überfall oder anderen sicherheitsrelevanten Ereignis können Sie umfangreiche Videoarchive anhand definierter Kriterien durchsuchen.
Mögliche Suchkriterien sind:
Dadurch lässt sich relevantes Videomaterial schneller eingrenzen, sichern und für die weitere Bearbeitung bereitstellen.
Funktionsweise
Ihre vorhandenen oder neuen Kameras erfassen ausschliesslich die für den jeweiligen Anwendungsfall festgelegten Bereiche.
Die KI wertet die erforderlichen visuellen Merkmale, Objekte, Bewegungen oder Zustandsänderungen aus.
Zonen, Zeitfenster, Verweildauern, Bewegungsrichtungen und weitere Regeln bestimmen, wann eine Situation als relevantes Ereignis eingestuft wird.
Bei einem erkannten Ereignis werden Ihre Mitarbeitenden, Ihre Leitstelle oder angebundene Systeme gezielt informiert.
Ihr Team prüft die Situation und bearbeitet sie nach einem festgelegten betrieblichen Workflow.
Das Ereignis kann mit Zeitpunkt, Kamerastandort, Bild, Videoausschnitt und Bearbeitungsstatus nachvollziehbar dokumentiert werden.
Betriebliche Integration
Erkannte Ereignisse können über Schnittstellen an Ihre bestehenden Sicherheits-, Gebäude- und Managementsysteme übermittelt werden. So entsteht ein durchgängiger Prozess von der visuellen Erkennung über die menschliche Prüfung bis zur dokumentierten Bearbeitung. Mögliche Integrationen sind:
Betrieblicher Mehrwert
frühere Erkennung sichtbarer Waffen und Gefahrensituationen
schnellere und gezieltere Reaktion
bessere Absicherung Ihrer Mitarbeitenden und Kundschaft
gezielte Überwachung von Verkaufs-, Lager- und Sicherheitsbereichen
schnellere Erkennung unbefugter Zutritte
zusätzliche Überwachung wertvoller Objekte und Transportbehälter
bessere Kontrolle sichtbarer Zustände nach Geschäftsschluss
Entlastung Ihres Personals und Ihrer Sicherheitsstelle
strukturierte Dokumentation relevanter Ereignisse
effizientere Recherche in vorhandenen Videoaufzeichnungen
schnellere Rekonstruktion von Bewegungsabläufen
Nutzung Ihrer vorhandenen Kamerainfrastruktur
zentrale Verwaltung mehrerer Filialen
individuelle Anpassung an Ihr Sicherheitskonzept
Datenschutz und Compliance
Die Umsetzung erfolgt nach dem Grundsatz Privacy by Design. Analysiert werden nur jene Bildbereiche und visuellen Merkmale, die für Ihren festgelegten Zweck erforderlich sind.
Bei der Überwachung von Beschäftigten, der Kennzeichenerkennung, biometrischen Verfahren und Listenabgleichen sind eine klare Zweckbindung, eine geeignete Rechtsgrundlage sowie individuell festgelegte Zugriffs- und Löschkonzepte erforderlich.
Die Zuverlässigkeit der Videoanalyse hängt von der Qualität und Position Ihrer Kameras sowie den Bedingungen vor Ort ab.
Beeinträchtigungen können unter anderem entstehen durch:
Einzelne Schmuckstücke, Edelsteine oder kleine Werkzeuge lassen sich nicht unter allen Bedingungen zuverlässig erkennen oder verfolgen. Für die Objektentfernung eignen sich deshalb häufig grössere Präsentationstabletts, Behälter oder klar definierte Übergabezonen besser.
Die KI erkennt sichtbare Merkmale und Ereignisse. Sie stellt keine Absichten fest und entscheidet nicht, ob eine Handlung berechtigt, verdächtig oder strafbar ist. Automatisch erzeugte Meldungen müssen durch autorisiertes Personal geprüft werden.
Die Videoanalyse ersetzt weder Einbruchmeldeanlagen noch Überfallmelder, Zutrittskontrollen, Tresore, mechanische Sicherungen oder vorgeschriebene Brandschutzsysteme.
Privacy by Design
Abhängig vom Anwendungsfall sind unter anderem folgende Massnahmen möglich:
Für Standorte in der EU bilden die DSGVO, insbesondere Art. 5, 6, 25 und 35 und die EDSA-Leitlinien zur Videoüberwachung die Grundlage der Datenschutzprüfung. Berücksichtigen Sie zusätzlich das Recht des jeweiligen Mitgliedstaats, insbesondere Beschäftigtendatenschutz und Mitbestimmung. Die Pflichten aus dem EU AI Act prüfen Sie passend zum konkreten KI-Einsatz.
Häufige Fragen
In vielen Fällen ja. Entscheidend sind Auflösung, Blickwinkel, Beleuchtung und die Abdeckung des gewünschten Bereichs. Für kleine Objekte, Gesichtserkennung oder Kennzeichenerkennung können speziell positionierte Kameras erforderlich sein.
Sie kann sichtbare Waffen, bestimmte Gewalthandlungen, Vermummungen und definierte Bewegungsabläufe erkennen. Ob tatsächlich ein Überfall stattfindet, kann sie nicht zweifelsfrei beurteilen. Das Ereignis muss durch Ihr Personal oder Ihre Leitstelle geprüft werden.
Das ist abhängig von ihrer Grösse, Position, Kameraperspektive und Sichtbarkeit. Häufig lassen sich grössere Tabletts, Kassetten oder Transportbehälter zuverlässiger überwachen als einzelne Ringe, Uhren oder Edelsteine.
Die KI kann sichtbare Ereignisse wie das Entfernen eines definierten Objekts oder das Betreten einer geschützten Zone melden. Sie kann jedoch nicht zuverlässig feststellen, ob eine Handlung unberechtigt oder strafbar ist.
Deutlich sichtbare Sturmhauben und vergleichbare Gesichtsverdeckungen können erkannt werden. Das System muss so konfiguriert werden, dass alltägliche, medizinische oder religiöse Bedeckungen nicht pauschal als Bedrohung eingestuft werden.
Technisch ist eine Gesichtserkennung möglich. Sie wird jedoch nur für klar definierte Anwendungsfälle eingesetzt, in denen sie rechtlich zulässig und verhältnismässig ist. Jeder Treffer muss durch autorisiertes Personal überprüft werden.
Ja. Personen können anhand sichtbarer Merkmale wie Bekleidungsfarbe, mitgeführter Gegenstände, Bewegungsrichtung und Aufenthaltszeit in Aufzeichnungen gesucht werden. Dadurch ist eine Recherche auch ohne namentliche Identifikation möglich.
An geeigneten privaten Zufahrten oder Parkflächen können Kennzeichen automatisch gelesen werden. Die Verarbeitung muss zweckgebunden und rechtlich zulässig erfolgen.
Ja. Ereignisse, Kameras, Regeln und Auswertungen mehrerer Standorte können abhängig von Ihrer Infrastruktur und Ihrem Berechtigungskonzept zentral zusammengeführt werden.
Spiegelungen können die Analyse beeinträchtigen. Kameraposition, Beleuchtung, Blickwinkel und die Anordnung der Präsentationsflächen müssen deshalb für den konkreten Anwendungsfall geprüft werden.
Nein. Sie ergänzt Ihre Kameras und Sicherheitssysteme um eine intelligente visuelle Erkennungsebene. Einbruchmeldeanlagen, Überfallmelder, Tresore, mechanische Sicherungen und Ihre betrieblichen Sicherheitsprozesse bleiben erforderlich.
Ihr konkreter Anwendungsfall
Wir prüfen, welche Anwendungen sich mit Ihrer vorhandenen Kamerainfrastruktur zuverlässig umsetzen lassen, und entwickeln daraus eine passende Analyse-, Integrations- und Betriebsarchitektur für Ihr Geschäft oder Ihr gesamtes Filialnetz.